Hallo Purkersdorf

Der Talk über Menschen und Themen

Bauvorhaben Hoffmannpark

Der Talk über Menschen und Themen in und um Purkersdorf

19.03.2023 71 min

Video zur Episode

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Zusammenfassung & Show Notes

HALLO PURKERSDORF
Der Talk über Menschen und Themen in und um Purkersdorf



Am 15.3.2023 fand der erst Live-Talk von HALLO PURKERSDORF statt, welcher sich mit dem BAUVORHABEN im HOFFMANNPARK beschäftigte. Die Podcast Episode ist ein Mitschnitt dieses Live-Talks und soll zur sachlichen Information für alle interessierten Bürger*innen dienen.

Die Diskussionsteilnehmer*in
Bgm. Ing. Steinbichler
DI Schmid
Frau Schlögl
DI Kautz

Redaktion, Moderation
Michael Köck

Technik
Günter Schmatz

Shownotes unter https://hallo-purkersdorf.blog


Blog Beiträge zu allen Episoden kannst du unter  hallo-purkersdorf.blog nachlesen.

Info
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Transkript

Music. Herzlich Willkommen, liebe Hörerinnen und Hörer von Hallo Purkersdorf. Diesmal nicht als Hörerinnen und Hörer, sondern auch als Seher und Seherinnen. Hallo Purkersdorf macht heute den ersten Live-Talk direkt aus dem Rathaus Purkersdorf. Es gibt nämlich ein Thema, das viele Menschen in Purkersdorf bewegt und deswegen wollen wir uns diesem Thema auch annehmen. Das Thema ist das Bauvorhaben im Hoffmannpark. Ich darf für diese Diskussion jetzt, die wir führen, kurze Diskussionsteilnehmer vorstellen und beginne bei der Dame in der Runde. Wir haben hier Frau Ingrid Schlögl. Servus. Hallo, danke für die Einladung. Frau Schlögl setzt sich für den Erhalt der Freifläche im Hofmannpark ein. Weil durch eine Verbauung würde es dort eine weitreichende Beeinflussung geben für die Geltung des Hoffmann-Baus. Eine Verbauung würde eben weitreichend einen irreparablen Schaden anrichten und die Architektur von Josef Hoffmann beeinträchtigen. Weiter in der Runde darf ich dann begrüßen den Diplom-Ingenieur Siegfried Kautz. Grüß Gott. Er ist Sachverständiger für Raumplanung und war Leiter der Raumordnung Sachgebiet örtliche Raumplanung im Amt Land Niederösterreich. Er steht dem geplanten Projekt kritisch gegenüber und wird uns das auch aus seiner Sicht dann erklären. Wenn ich in der Runde weitergehen darf, haben wir hier Diplomingenieur Jochen Schmid. Schönen guten Abend, freut mich, dass ich dabei sein darf. Er ist Raumplaner im Team Knollconsult und ist seit über drei Jahren beratend in der Raumplanung für Purkersdorf tätig. Er wird uns die Sachlage aufgrund des bestehenden Flächenwidmungsplans erklären. Und. Natürlich haben wir in unserer Runde auch noch den Bürgermeister, Ingenieur Stefan Steinbichler. Grüß Gott, schönen Abend. Er sagt, es besteht natürlich eine ein gültiger Flächenwidmungsplan mit einer Bebauung und allerdings gibt es jetzt den Wunsch, dass kein weiteres Pflegeheim dort errichtet wird, sondern ein Generationenhaus errichtet wird. Um die Runde richtig starten zu können und damit all unsere Seherinnen und Seher auch das Thema fassen können, weil das wichtiger ist, wir wollen hier fachliche Informationen weitergeben, bitte ich sozusagen die Diskussionsteilnehmer mal kurz ihre Sachlage. Oder ihre Sichtweise der Sachlage zu erklären. Wenn ich hier jetzt in der anderen Runde, sozusagen in der anderen Richtung beginnen darf, dann würde ich mit dem Bürgermeister beginnen. Sehr gern. Der Vertreter des Grundeigentümers ist an uns herangetreten und hat eben kundgetan. Er würde gern dort ein Pflegeheim bauen. Und ein Grobentwurf lag vor und wenn man jetzt die derzeitige Benutzung dieses Areals kennt, dann ist dieser Grundeigentümer nicht gleich der Betreiber des Pflegeheims, sondern der Grundeigentümer ist der Besitzer der Gebäude und der Flächen, der Betreiber ist ein anderer. Die Fonds Soziales Wien betreibt dieses Pflegeheim und ist sozusagen für Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher derzeit nicht direkt als Pflegeheim zur Nutzung dar. Und jetzt, wenn man Purkersdorf kennt, haben wir sehr, sehr wenig Baurestflächen. Wir haben aber viele, viele Anliegen und jetzt sehe ich es als meine Pflicht als Bürgermeister, dass, wenn schon, verbaut werden muss, worüber wir natürlich, muss ich persönlich sagen, nicht glücklich sind, aber wenn schon verbaut werden muss, sehe ich es als meine Pflicht, dass ich das Beste raushole für die Purkersdorferinnen und Purkersdorfer. Und da wurde mit dem Grundeigentümervertreter eben darüber geplaudert, dass wir uns vorstellen können, nur mit Festlegung eines Raumordnungsvertrages eine Änderung der Flächenwidmung vorzusehen, dass eben dort ein Generationenhaus kommen soll mit. Unten zwei Kindergartengruppen, weil auch da ist ein Bedarf in Purkersdorf da. Die Gemeinde wäre der Mieter des kompletten Gebäudes und hätte somit auch die Sicherheit, dass es so betrieben. Als Generationenhaus und eben die Kindergärten unten, dass das ein Landeskindergarten wird. Ja, und so ist der Grundeigentümer uns herangetreten und hat eben die, damit diese Verbauung in unserem, also in seinen Vorstellungen stattfinden kann, haben wir eben diese Flächenwidmung, hat er eingereicht, die Änderung, Und wir wären schon drauf und dran gewesen, mit einem Juristen den Raumordnungsvertrag festzulegen. So weit sind wir aber derzeit noch nicht gekommen. Und das ganze Projekt habe ich jetzt mit Einverständnis des Grundeigentümers jetzt gesagt, bitte um Verständnis den Purkersdorferinnen und Purkersdorfern Luft zu lassen, darüber informiert zu werden in richtiger Form, dass wir das einmal für Juni verschoben haben und einmal alle sickern lassen, was auf uns zukommen könnte und was dort passieren könnte. Und jetzt ist jetzt einmal Stillstand. Also zusammengefasst, es gibt eine Baugenehmigung seit... Nein, eine Flächenwidmung. Eine Flächenwidmung. Seit 1993 ist es Bauland mit der jetzigen. Widmung. Und jetzt will man eben zumindestens, dass kein Seniorenheim dort ist, sondern ein Generationenhaus. Und diese Änderung liegt aber momentan auf Eis. Ja, dann darf ich gleich weiter gehen zum Diplomingenieur Jochen Schmid. Gerne. Ja, ich halte das jetzt zum Einstieg einmal ganz kurz. Sie haben das in Ihrer Vorankündigung eigentlich sehr nett beschrieben. Er nimmt eine neutrale Position ein und gibt Informationen zur Sachlage. Das hat mir gut gefallen und so würde ich die gemeinsame Stunde auch gerne anlegen. Und in der Sache eigentlich jetzt gar nicht viel dazu sagen. Was ich spannend finde und wichtig ist, dass wir einfach auf mehreren Ebenen diskutieren miteinander und auch die Diskussion in der Öffentlichkeit auf auf mehreren Ebenen stattfindet, natürlich auf einer persönlichen und, subjektiven Ebene und das ist auch wichtig, weil das ist die Ebene, wo wir alle Meinungsbildung betreiben und ohne die würde ja unser Zusammenleben gar nicht funktionieren. Die zweite wichtige Ebene sind die rechtlichen Rahmenbedingungen, in denen wir uns bewegen können. Das sind die, die uns das Spielfeld öffnen, auf dem wir uns bewegen und die Spielregeln definieren. Aber ich bin zuversichtlich und freue mich darauf, dass wir diese Ebenen in der nächsten Stunde einfach alle beleuchten und austauschen können und bin neugierig, was da kommt. Danke sehr! Springe sozusagen gleich einmal quer über den Tisch rüber, weil ich jetzt zu dem Thema kommen will, Architektur, Josef Hoffmann, wie ist sie zu sehen, wie ist sie zu schützen? Da hätte ich gern dein Statement. So wie das Eingangsstatement vom Bürgermeister war und auch so ein bisschen andeutungsweise von Ihnen, ist es eine nüchterne Betrachtung, die auf einer gesetzlichen Grundlage beruht. Das bestreitet niemand, auch nicht wir und mit wir meine ich jetzt einige Bürgerinnen und Bürger von Purkersdorf, die aufgestanden sind und die sich einsetzen dafür, dass und es geht um das größte Kulturgut, das bei uns in der Stadt steht, nicht nur bei uns in der Stadt steht, sondern das in Österreich repräsentiert eine neue Epoche der Kultur, der Architektur und der Kultur. Viele Menschen in Purkesdorf ist nicht bewusst und ich habe in meinen vielen Gesprächen gesehen, dass es auch den Vertretern der Stadtgemeinde nicht bewusst war, was wir hier für ein Kulturjubiläum haben. In ein paar Minuten versuche ich es zu umreißen. Das Sanatorium Purkesdorf hatte ursprünglich eine Fläche von knapp 15.000 Quadratmetern. Diese 15.000 Quadratmeter wurden im vorvorigen Jahrhundert als Heilstädte betrieben, mit einzelnen Pavillons, wurde eine Wassertherapie usw. gemacht. Um die Jahrhundertwende zum 19. Jahrhundert hat dann Victor Zuckerkandl dieses Areal gekauft. Bertha Zuckerkandl, ich glaube, jeder kennt Bertha Zuckerkandl, sie war die Grau-Dame der Wiener Gesellschaft, sie war eine Kulturhistorikerin, sie war eine Journalistin und hat einen Salon für intellektuelle Künstlerinnen und Künstlerwissenschaftler in Wien geführt. Sie war diejenige, die initiiert hat, dass der Eigentümer dieser Liegenschaft, Viktor Zuckerkandl, er war jetzt Schwager, Josef Hoffmann beauftragt hat, mit der Errichtung eines Kurhauses in diesem gesamten Areal. Und ich glaube es ist einfach wichtig zu verstehen, dass es nicht nur um dieses einzelne Gebäude geht, sondern dass es um das gesamte Areal geht, das ursprünglich 15 Hektar hatte. Josef Hoffmann war ein Architekt, der in seiner Zeit sehr voraus war. Er war so in der Zeit am Ende des Jugendstils und er war der Architekt, der als erster den, kubistischen Stil umgesetzt hat, nämlich in Purkersdorf umgesetzt hat. Purkersdorf, das Purkersdorfer Sanatorium, ist das allererste Gebäude weltweit, das diesen Stil hat und aufweist. Und darum ist das so essentiell und so unglaublich wichtig. Josef Hoffmann hat dieses Bauwerk nicht nur so einzeln hineingestellt, sondern er hat daraus ein Gesamtkunstwerk gemacht. Das heißt, er hat den Bau designt, also ganz puristisch, nüchtern, das Quadrat ist ein ganz wichtiges Element, das findet sich überall wieder, im Inneren sowie im außeren. Er hat die ganze Einrichtung, die Möbel, die Stoffe und so weiter von den Wiener Werkstätten, dessen Mitbegründer er war damals, designen und herstellen lassen und er hat das ganze Umfeld auch dazu entworfen und umgesetzt. Das heißt das Ganze war ein Gesamtaussaubel und das muss man verstehen, warum es so wichtig ist, dass dieses Gesamtaussaubel so wie es jetzt noch vorhanden ist. Es ist ja ganz viel weggenommen worden aufgrund der notwendigen Sanierung und es wurde ganz viel, viel, viel verkleinert und es ist jetzt nicht mehr so viel da, warum das einfach so wichtig ist. Und das ist so, für mich ist es so notwendig und liegt mir so sehr am Herzen, dass das ins Bewusstsein der Menschen kommt. Dieses Aussaubel ist weltweit ein Vorzeigeprojekt. Josef Hoffmann hat ein paar Jahre nachdem er diese Sanatorium gebaut hat, ein weiteres Projekt in Brüssel gemacht, das war die Villa Stottliet, die heute ein UNESCO-Welterbe ist. Und das Vorprojekt zu. Diesem enormen Bau in Brüssel ist das Purkedorfer -Sanatorium. Und darum war es so wichtig, dass das 1993 oder 1991 saniert werden konnte. Da hat die Stadtgemeinde einen großen Anteil daran gehabt und auch der damalige Besitzer, aber Es gilt jetzt darum ein Bewusstsein zu schaffen und nicht ausschließlich auf gewinnorientierten Antrieb eine Verbauung zu zulassen oder auch zu unterstützen oder auch unwidersprochen hinzunehmen. Also wenn ich es versuche zusammenzufassen, der wichtigste Punkt ist einmal das aufmerksam machen, was für ein architektonisches Baujuwel hier eigentlich steht. Zu wenig Menschen im Purkersdorf, denen ist eigentlich bewusst welchen Wert dieses Gesamtaussaube dort hat und gleichzeitig auch zu sagen, es geht darum, es zu schützen und bei schützen ist es nicht nur wichtig, dass das Gebäude alleine dort steht und nicht sozusagen angegriffen wird, sondern da es sich um ein Gesamtaussaube handelt mit dem Park und der Sichtweise, würde man die Architektur natürlich schwerstens beeinträchtigen, wenn man hier weitere, Bauwerke aufstellt. Die Architektur würde man nicht beeinträchtigen, weil die wird ja nicht angegriffen. Aber das Ensemble wird beeinträchtigt. Und das ist halt unwiederbringlich. Genau, und es ist die letzte Linie oder die letzte Strecke, die letzte Kante zu diesem Ensemble, ist die Wiener Straße. Und wenn das jetzt weitgehend zugebaut wird, nämlich in der Sichtachse zugebaut wird, dann ist es von der Öffentlichkeit ausgeschlossen. Und. Und hier höre ich auch heraus, dass du appellierst an die Menschen selbst, die es besitzen oder verwalten oder wie auch immer, weil rein rechtlich ist es richtig, kann man es bebauen, aber stellt sich die Frage, muss ich denn alles tun, was ich tun darf? Genau, also niemand zweifelt daran, dass es eine aufrechte Widmung gibt, das heißt der Grundeigentümer kann dort ein Bauvorhaben einreichen, das ist völlig logisch. Aber ich stelle mir einfach als Bürgerin die Frage, ist es wirklich notwendig, dass dass man alles, was man bauen darf, maximal ausnutzen muss und auf jeden Fall bebauen soll und kann. Das ist, stelle ich mir die Frage. Es hat der Andreas Faß von der Architekturvereinigung gesagt, ist es wirklich. Ist es in Purk, also er hat sich auf Purkersdorf bezogen, aber kann ein Kulturjuwel oder auch ein wertvolles Gebäude nur mehr dort stehen und bestehen bleiben, wo rund um den Domsitzel nichts gebaut werden darf. Das müssen wir uns einfach stellen. Sind wir eine Gesellschaft, die alles brutal ausnutzen will und kann? Oder denken wir darüber nach und diskutieren wir darüber? Man muss auch zur Information für alles sagen, wir haben hier jetzt niemanden, keinen Eigentumsvertreter sitzen. Das heißt, die haben natürlich auch ihre Meinung dazu, können wir aber im Moment nicht wiedergeben, weil wir keinen Eigentumsvertreter hier haben. Und ich möchte auch noch darauf hinweisen, man kann im Chat jetzt natürlich auch reinschreiben, wir haben auch die erste Chat-Anfrage schon hier herinnen und wir werden dann schauen, dass wir auf Chat-Anfragen auch eingehen, würde aber vorweg noch bitten, dass wir die Sichtweise von Diplom-Ingenieur Siegfried Kautz auch hören. Meine Sichtweise ist eher Tier- und Strocken- und Raumplanungssachverständigen. Dass Hoffmann ein bedeutender Architekt von Weltrang war, ist mittlerweile anerkannt. Es gibt kaum eine angesehene Universität, wo nicht im Rahmen des Architekturstudiums über Hoffmann als Wegbereiter neuer Architektur gelehrt würde. Das mag auch die heftigen Reaktionen so vieler renommierter ausländischer Universitäten zum Zustand des Saratoriums vor der beabsichtigten Renovierung Mitte der 80er Jahre begründet haben. Der weltweite einheitliche Appell lautete die unbedingte Erhaltung des Hofmannwerkes. Da ist an Purkersdorf schon etwas Großartiges gelungen, nämlich das Sanatorium in seiner ursprünglichen Ausführung wiederherzustellen. So sehr die Renovierung des Bauwerkes erfolgreich war, war, so wenig Wertschätzung erfuhr das Umfeld des Gesamtkonzeptions. Keine entsprechende Gewichtung und Würdigung erhielten die zur Anstalt gehörenden Park- und Grünflächen, die ja untereinparer Bestandteile des Sanatoriums gewesen wären. Teile sind bereits mit Wohnbebauung versehen, für den maßgeblichen Rest besteht eine Sondergebietswidmung mit Bauklasse 3. An der Erhaltung des von Architekt Hoffmann geschaffenen Sanatoriums wurde aber nicht nur nationales, öffentliches Interesse durch das Bundesdenkmal festgestellten bekundet, sondern auch internationales Interesse durch die namhaftesten Kunst- und Kulturinstitute in der Welt. Derartige gewichtige Stellungnahmen für die Erhaltung eines Baudenkmals liegen in der Raumordnung selten vor und machen dessen Wert faglich nicht bestreitbar. Umso bedauerlicher ist die mangelnde Auseinandersetzung mit dem Erhaltungsinteresse an dem geschützenswerten Gesamtkunstwerk im gegenständlichen Änderungsverfahren. Nun handelt es sich beim Sanatorium Purkersdorf nicht bloß um den denkmalwürdigen Baukörper allein, sondern eben um den verbliebenen Kurpark. Dieser wurde als integraler Bestandteil des Sanatoriums von Hoffmann als Garten und Park mitgestaltet. Die bereits geschmälerten Flächen haben dennoch prägenden Charakter für den historisch und künstlerisch wertvollen Bereich vor der Hauptfront des Sanatoriums. Sie sind weiterhin Bestandteil des Ensembles. Sie sind deshalb als wertvoller Bereich in diesem Ortsteil von Purkersdorf zu behandeln. Gemäß den Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes darf nach §14 der prägende Charakter von historisch oder künstlerisch wertvollen Bereichen nicht beeinträchtigt werden. Sowohl der Rechtsstand der Flächenwidmung als auch die geplante Änderung stellen eine schwerwiegende, unumkehrbare Beeinträchtigung durch die mögliche Bebauung dar. Dadurch würde die Sichtbarkeit und Wirkung des Baudenkmals durch den großflächigen Verlust eines zugeordneten Parks und Gartens zunicht gemacht. Raumordnung ist ein stetiger Abwägungsprozess zwischen widerstreitenden Interessen. Im Purkersdorf ist es Denkmalpflege kontra wirtschaftlicher Vorteile. Dem Gemeinderat obliegt die Besorgung der Flächenwidmung für das Gemeindegebiet. Diese ist zwingend an eine umfassende Grundlagenforschung gebunden. In dieser sind alle relevanten Tatsachen für eine Widmung, die für eine Widmung maßgebend sind, zu erheben und zu dokumentieren. Diese Voraussetzungen für eine schlüssige Widmung erscheinen mir im gegenständlichen Eigenänderungsanlass für den historisch und künstlerischen wertvollen Bereich noch unzureichend. Dies wird auch in den ganzen Stellungnahmen während der Auflage thematisiert. Für die Rechtssicherheit von Widmungen, auch der bisherigen, ist eine umfassende, den Gegebenheiten entsprechende Grundlagenerhebung und Begründung notwendig und Voraussetzung. Der Grundlagenforschung hat der Verfassungsgerichtshof bereits im Jahr 1978 in einem richtungsweisenden Erkenntnis hohe Bedeutung beigemessen und die Flächenwidmung einer Gemeinde aufgrund des diesbezüglichen Mangels aufgehoben. Die Anfechtbarkeit der rechtswirksamen und beabsichtigen Flächenwidmung ist wegen fallweisen Unvollständigkeiten nicht ausgeschlossen. Weiters ist zu bedenken, eine Widmung wird leider häufig als Einbahnstraße missverstanden. Nach erfolgter Baulandwidmung eines Grundstückes besteht zwar Zufriedenheit bezüglich der Aufwertung, Eine Nutzung ist aber oft nicht gegeben. Übersehen wird, dass der Widmungshorizont der Flächenwidmung etwa auf fünf bis zehn Jahre abstellt. Viele gewidmete Flächen werden in dieser Zeit dem rechtswirksamen Zweck nicht zugeführt. Was bedeutet nun der Widmungshorizont? Das ist jene Zeit, in der vom Gemeinderat beschlossene Widmung realisiert werden sollte. Das soll die beabsichtigte Entwicklung einer Gemeinde gewährleisten. Wenn das dann eben nicht passiert, muss der Gemeinderat die Möglichkeit haben, ungenutzte Widmungen zu überprüfen. Das erfolgt meistens durch eine Untersuchung über die tatsächlichen Umsetzungen in der Gemeinde seit der Erlassung der Widmung. Bei Nichterfüllung ist abzuwägen, welche Maßnahmen nun erforderlich sind. Besonders, was notwendig ist, um die Raumordnungsziele zu erreichen. Das kann eine geänderte neue Widmung in jegliche fundiert begründete Richtung sein. Zur Umsetzung fundiert begründeter neuer Planung ist das Instrument der Bausperre im niederösterreichischen Raumordnungsgesetz vorgesehen. Darf ich gleich eine Frage an Sie stellen, also wenn ich das für mich jetzt als Laie so zusammenfasse. Hätte ich jetzt herausgehört, dass grundsätzlich seitens der Raumplanung steht das Projekt eines Baus eigentlich entgegen dem Bauwerk dort. Den Paragraph 14, der eben sagt, wertvolle Gemeinde... Diese Widmung gibt es aber sozusagen schon seit 1982. Ja. Und wenn ich das auch richtig interpretiere, was Sie gesagt haben, wäre damals schon zu überlegen gewesen, ob es diese, Punkt A, ob man diese Widmung so ausspricht. Punkt B, wenn wir von 1982 sprechen, Sie haben gesagt, es gibt einen Widmungszeitraum von zehn Jahren. Etwa zehn Jahre, das ist der heutige Zeitraum. Also hätte man eigentlich, was jetzt alles einmal in der Vergangenheit ist, so um 92 bis 95 überhaupt überlegen müssen, lassen wir denn diese Widmung überhaupt so, weil bisher wurde sie nicht genutzt, lassen wir sie oder widmen sie wir zurück. Das eben zur Geschichte, aber grundsätzlich kann man sagen, die Raumordnung ist nicht glücklich mit der Version, dass dort ein Gebäude entsteht. In welcher Form auch immer. Ich würde nicht als Raumordnung glücklich oder nicht glücklich kümmern, denn wir haben dem neutral gegenüberzustehen. Was noch ein bisschen komplizierend dazu kommt, ist, dass sich die Gesetzeslage bezüglich wertvollen Gemeindebereiche geringfügig geändert hat. Vielleicht ist damals bei der Abwägung der Interessen dem ein anderes Gewicht beigemessen worden. Heute ist die Diktion der Bestimmung im Gesetz, würde ich sagen, schärfer und klarer und, ist der Ausgang des Verfahrens ungewisser, um das einmal vorsichtig zu formulieren. Ich würde mit Ihnen gerne jetzt einige Fragen oder in Fragenrunden gehen und würde auch gerne, weil wir schon Fragen im Chat haben, auch auf die erste Frage eingehen. Herr Bürgermeister Stefan, du hast ja gesagt am Anfang, es sollen dort zwei Kindergartengruppen gebaut werden, Das wäre der Wunsch der Gemeinde und hier haben wir eine Anfrage, die heißt, gibt es eine aktuelle Auslastungszahl der Purkersdorfer Kindergärten, welche zwei neue Gruppenrecht. Durchaus, also wir haben eine Auslastungszahl, hat sich insofern geändert, weil in Niederösterreich eine Kindergartenoffensive gestartet wurde vom Land Niederösterreich und die jetzt zum Beispiel die Kindergartengruppen von 25 auf 22 maximal verringert und das ist zu weitführend. Wir haben eine Bedarfserhebung gemacht und da liegen wir bei zwischen 5 und 7 neuen Gruppen bräuchten wir bis Ende 2024, um den neuen Kindergartengesetz, der Kindergartenoffensive vom Land Niederösterreich, das eben auch schon erlaubt, dass Kinder ab zwei Jahren in den Kindergarten gehen können und dass das gratis ist, dass wir das überhaupt platzmäßig hinbekommen. Also man kann es zahlenmäßig belegen, dass die Notwendigkeit für zwei Kindergartengruppen vorhanden ist. Gut, ich hoffe, wir haben damit die Frage der Zuhörerin oder des Zuhörers beantwortet. Darf ich nur noch eine Erklärung machen? Ich verstehe diesen Anspruch und auch diesen Wunsch, Kindergartengruppen und auch Kindergartenplätze zu schaffen, weil der Bedarf tatsächlich gegeben ist. Das stelle ich überhaupt nicht in Frage. Für mich stellt sich aber nur die Situation einfach da, dass diese, und bitte entschuldige, wenn ich das jetzt so brutal ausdrücke, aber diese, ein bisschen diese Banalität dieses Tagesgeschäfts für mich einfach zu wenig ist oder das Augenmerk auf das andere, auf dieses Kulturgut zu wenig ist. Im Hinblick auf das andere. Ich weiß nicht, ob ich mich da so richtig ausdrücke. Es ist in der Stadtgemeinde, auch bei der Entstehung dieses ganzen Projektes, niemals darauf geschaut worden, was steht hier. Und wie können wir den Blick und den Fokus auf dieses Areal halten und wie schauen wir da drauf. Natürlich ist geschaut worden, da ist ein Denkmalgeschütz des Gebäudes und das müssen wir bewahren. Ich würde es vielleicht auch scharf zusammenfassen. die Priorität auf den Nutzen und Sinn des Gebäudes und auf eine wirtschaftliche Ausrichtung, aber keine Priorität auf das architektonische Gesamtwert. Kein Blick dafür, kein Bewusstsein dafür. Dieses Gebäude steht dort so viele Jahre schon. Es ist abgeschlossen, es steht im Privatbesitz, das stimmt. Jetzt kann man gerade wieder rein. Aber es ist keine Tafel. Also wir haben das nicht in unserer Stadt und ich muss mich da auch für die Freiheit hineinnehmen, weil ich habe immerhin ein paar Monate diese Kultur gehabt, das stimmt, aber es war nicht im Bewusstsein. Und vielleicht ist es deswegen, wir sollen anlegen, dass sich das ändert. Das ist so wertvoll, dass sich das ändern sollte. Und alles, was dieses Gebiet dort betrifft, soll und muss man im Blickwinkel mit diesem Sanatorium überlegen. Würde ich nur gerne kurz nur, weil auch immer die Meinung besteht, dass ich für dieses Bauprojekt bin und dass ich unbedingt hinter dem Bauherrnvertreter stehe. Ich muss sagen... Darf ich dich da kurz unterbrechen, weil da haben wir auch eine Anfrage. Warum entsteht immer wieder der Eindruck, Bürgermeister Steinbichler stellvertretende Interessen der Eigentümer. Es trifft genau jetzt diesen Punkt. Ich sehe es schon als eine Pflicht des Bürgermeisters. Erste Reaktion, emotionale Reaktion meinerseits, jössers, es wird wieder was gebaut. Ist aber nicht die Pflicht des Bürgermeisters, so sehe ich es nicht. Ich sehe meine Pflicht darin. A, haben wir natürlich im Bauamt einmal grob geschaut, kann man das irgendwie noch ändern, kann man das verhindern, etc. Wenn ich aber dann zu dem Punkt komme und mir nach sehr unzähligen Telefonaten und Treffen mit Denkmalamt, mit Baubehörde St. Pölten etc. Dann immer wieder anhören kann, es ist nicht irgendwie verhinderbar, also ganzer, dann sehe ich es ist meine Pflicht als Bürgermeister, dass ich wenigstens das Beste raushole für Purkersdorferinnen und Purkersdorfer. Und ich frage nicht nur bei diesem Projekt nach, ob ich Kindergartengruppen dort hineingeben kann, sondern bei jedem größeren Bauvorhaben, was derzeit in Purkersdorf stattfindet, gehe ich zum Grundeigentümer, zum Bauherrn, Vertreter, was auch immer, und frage, ob es technisch, ob es planerisch möglich wäre, dort eine Kindergartengruppe hineinzugeben. Warum mache ich das? Weil wir leider als Gemeinde selber kaum noch Baurestflächen haben. Und deswegen, ja, ich bin vierte Generation Purkersdorfer, ich finde es schade, wenn der Blick, wenn ich vorbeifahre, nicht mehr da ist. Ja, aber wenn ich als Bürgermeister keine Chance sehe, es zu verhindern, dann muss ich das Beste rausholen. Okay, wir haben jetzt schon über den Eigentümer gesprochen. Hier auch gleich meine Frage, wer ist denn eigentlich Eigentümer der Liegenschaft? Weil wir sprechen ja hier alles Nicht-Eigentümer. Eigentümer, Vertreter, der uns gegenüber, mit uns kommuniziert, ist die Firma Immo-Solution und die, das weiß die Ingrid besser, ist ein Immobilienfonds mit Pflege, wie hast du das gesagt? Also die Gesellschaft, die das Sanatorium Purkersdorf besitzt, ist in einem Sozialimmobilienfonds geparkt. Dieser Faux ist da für institutionelle Anleger, firmiert als nachhaltig und sozial und gehört, da gibt es unterschiedliche Verschachtelungen, aber grundsätzlich teilweise einem Unternehmen aus Wien und teilweise der BMW Barenbach. Und nur ganz kurz, ganz grob gesagt, und nur der persönlichen Einschätzung, würdest du eine Möglichkeit zum Beispiel sehen, mit den Eigentümern genau über dieses Thema zu sprechen? Bis bald. Es gibt, ich habe mich da im Internet auch ein bisschen durchgegraben durch alle Informationen oder muss man es vielleicht nicht Informationen nennen, Veröffentlichungen, die es so gibt und habe mir einige Sachen herausgepickt, weil ich wissen wollte, stimmt denn das und die möchte ich auch heute hier zur Frage stellen. Zum Beispiel gibt es da die Aussage, stimmt es, dass die Flächenwidmung für ein Pflegeheim, also wie es bisher war, 25 Prozent der. Gewidmeten Fläche verbaut hätte und ein Wohnbau, so wie es jetzt geplant wird, 100 Prozent der gewidmeten Fläche. Weil das ist ja ein markanter Unterschied. Also selbst wenn ich die Fläche nicht kenne, Unterschied zwischen 25 zu 100. 5000 Quadratmeter. 5017 Quadratmeter. Nein. Also ein klares, deutliches Nein. Ist auch, also wenn man sich ein bisschen nur mit dem Bauwesen beschäftigt, allein durch die Belichtungsflächen entsteht eine gewisse Tiefe eines Baukörpers, der eine 100-prozentige Bebauung nie zulassen würde. Es ist wahrscheinlich, vermute ich einmal, daher das Gerücht gekommen, weil die neue Art der Beschreibung nicht mehr in Prozent angegeben wird, sondern in Geschossflächenzahlen. Und die Geschossflächenzahlen 1 würde eben bedeuten, dass in Summe auf drei Stockwerke plus ein zurückgesetztes Stockwerk eben 5.017 Quadratmeter Nutzfläche entstehen können. Über alle Geschosse, alle zusammen. Machen wir es einfacher für mich als Laien. Ist ein Wohnbau größer als das Pflegeheim? Nein. Also, nein, nein, nein, es ist schwierig. Geringfügig, wenn wir Einserwidmung machen, ist es auf der Grundfläche statt 1.245 Quadratmeter Grundfläche, wenn ich das jetzt so dauernd einmal im Kopf habe, ist es nachher 1.280 oder 1.300 Quadratmeter Grundfläche. Bruttageschutzfläche pro Ebene mehr. Wenn man das mit 0,40 magnetopoliziert, sind es knapp 400. Das wäre bei 1,1, aber wir warten auf 1. Nein, bei 1,1 sind es 650, wenn wir das auskriegen. In Summe? In Summe, ja. Aber wir sind eh schon nur noch bei 1. Er kann das vielleicht noch besser beantworten, aus fachlicher Sicht. Da gehen wir gleich auf Sie ein. Ich möchte für unsere Hörerinnen und Hörer noch eine kurze Info geben. Geben. Wir haben uns vorher ausgemacht. Pläne, die sie zur Verfügung stellen und Informationen, die sie zur Verfügung stellen, die werden dann noch bei den, Shownotes auf hallo-Purkersdorf.blog veröffentlicht, dass man diese Dinge, dass alle für die, die es interessiert, dass die das auch einsehen können und sich ansehen können, wie das dann am Plan aussieht. Ja, aber bitte zu dieser Baugröße. Also ergänzend, das ist eigentlich alles richtig, was hier gesagt wurde. Ergänzend zur Zahl kann ich nur sagen, dass durch die Festlegung, die jetzt auch in der öffentlichen Auflage war, also diese Geschossflächenzahl von 1,1, bedeuten würde, dass rund 500 Quadratmeter an Bruttogeschossfläche, also an Fläche Gebäude, nach dem jetzigen Entwurf mehr errichtet werden könnte. Als das im jetzt rechtskräftigen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan möglich wäre. Wobei man ja auch bedenken muss, dass das auch Nebengebäude umfasst. Also die Berechnung kann ich nicht nur auf das Hauptgebäude beziehen, sondern das würde auch Nebengebäude umfassen. Das ist die Garage für den Fuhrpark, vom Kindergarten genauso, wie ja allfällig dann noch angebaute, überdachte Terrasse, ähnliche Dinge, die in diese Berechnung einzubeziehen werden. Werden, aber es macht rund 500 Quadratmeter aus, die nach der jetzigen Auflage mehr wäre, wenn man das so realisiert. Genau, und das ist so für mich das Beispiel dafür, wie unsensibel man mit der Situation umgegangen ist. Ich konzentriere jetzt, dass da eine Bewusstseinsänderung erfolgt ist, aber die Ausgangslage war äußerst unsensibel. Man hat das Optimum versucht herauszuholen und selbst eine Garage oder ein Nebengebäude ist ein Gebäude und verhindert die Sicht. Weil worum geht es? Es geht um nichts anderes als um die Erhaltung, um die größtmögliche Erhaltung der Sichtbarkeit, der Sichtbarkeit von Seiten der Wiener, Straßen. Als wesentliche Änderung erschien mir auch die Änderung der Bebauungsweise auf geschlossen. Das würde bedeuten, dass ich von Grundgrenze zu Grundgrenze bauen muss. Das Objekt ist zwar nicht ganz so, es wäre dann durch Schallwände und blabla geschlossen worden, trotzdem die vertraute Sicht auf das Objekt wäre in gar keiner Weise mehr dann gegeben. Und dann wäre geschlossene Bauweise. Das ist ein markanter Unterschied zum jetzigen Rechtsstand. Das wollte ich auch ergänzen, und zwar ist es so, dass jetzt das Nebengebäude des Kindergartens, und das muss ich jetzt auch erschwerend einbringen, ist in der Diskussion vielleicht gar nicht so das Thema, sondern tatsächlich, was Sie jetzt gesagt haben, und zwar die Situation ist die, dass sich, Sie haben es schon erwähnt, das Raumordnungsgesetz ändert sich ständig und wird meistens strenger. Und so hat es sich in den letzten Jahren auch massiv geändert, was den Umgang mit Umgebungslärm angeht. Und was hier in der öffentlichen Auflage war, ist eine Änderung vom Baulandsondergebiet im Baulandkerngebiet. Das ist eine Wohnbaulandwidmung, die ist lärmsensibel. Und um diese Widmung realisieren zu können, waren sehr strenge Maßnahmen notwendig, um die Einhaltung der Lärmgrenzwerte, die durch die Emissionen der B1 entstehen, auch in den Außenräumen rund um das Gebäude einhalten zu können. Und daraus hat sich die Vorgabe ergeben, von der bisher festgelegten, offenen, gekuppelten Bebauungsweise auf eine geschlossene Bebauungsweise überzugehen. Wobei, das muss ich korrigieren, das nicht bedeutet, dass das Hauptgebäude größer geworden wäre an der Straßenfluchtlinie, sondern das wahrnehmbare Gebäude nach der Änderung wäre gleich groß. Was sich allerdings geändert hat, und das ist einfach der Widmungskategorie geschuldet ist, dass wir entsprechende Maßnahmen im Bebauungsplan festschreiben mussten, um den Lärm abzuhalten. Und das bedeutet eine 1,90 Meter hohe Einfriedung, die in erster Linie, wie auch immer sie ausgestaltet ist, die in erster Linie dazu dient, den Lärm von der Fläche abzuhalten und die natürlich auch, und zwar in der vollständigen Breite des Grundstücks, den Blick auch auf das Hofmann-Gebäude verhindern würde. Und das muss man schon sehr deutlich dazu sagen. Ist aber geschuldet, das kann man jetzt sagen sensibel oder unsensibel, da sind wir jetzt wieder ein bisschen auf der rechtlichen Ebene der Diskussion. Dass, wenn man diesen Widmungsschritt vornehmen möchte, man sich um diese Maßnahme nicht rücken kann. Und das sind eben Folgen, wo wir aufgrund der rechtlichen Vorgaben gezwungen waren, das eben so vorzusehen. Also das ist dieser Entwurf. Hier steht das. Darf ich? Ich mache es zumindest so, dass ich es in die Mitte der Kamera halte. Und wir werden es, wie gesagt, da nicht in Show Notes herzeigen. Aber ich würde bitten, dass du es sozusagen Insofern so erklärst, wenn man nur zuhört, dass man auch versteht, um was es geht. Auf diesem Plan sieht man einfach ganz genau, wie dieser jetzige Entwurf ist. Und da ist eine geschlossene Linie, mit angehängt dann die Werte im Lehrerschutzbau, der noch dazu ein bisschen ums Eck geht. Und damit ist die Sichtachse von der Straße auf das Sanatorium weg, zur Gänze weg. Das muss man einfach ganz stark in Frage stellen und sagen, das kann man nicht unwidersprochen hinnehmen, da muss man sich einfach was anderes überlegen. Darf ich da auch kurz darauf eingehen, weil meine Frage auch ist, da gibt es ja einen Schrieb der Amt der niederösterreichischen Landesregierung, Baudirektion Dortsmildpflege aus dem Jahr 1993. Und da ist es so, warum schreibt das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Baudirektion Ortsbildpflege, in einem Brief aus dem Jahr 1993 an die Stadtgemeinde Purkersdorf, dass das Bundesdenkmalamt eine Sichtbeziehung einfordert? Also ich habe das jetzt zusammengekürzt, aber der wichtigste Punkt ist, dass das Bundesdenkmalamt eine Sichtbeziehung einfordert. Wie ist das zu sehen? Darf ich das nur kurz ergänzen? Dann kann man das nämlich vielleicht gleich alles beantworten. Das Denkmalbescheid aus dem Jahr 92 steht deutlich drinnen, also ich kürze das jetzt auch zusammen, auch eine Verbauung, obwohl dieses Grundstück nicht unter Denkmalschutz steht, also das muss man auch korrigieren, da gibt es auch unterschiedliche und falsche Darstellungen, das betrifft das Sanatorium und der vordere Teil der Grünfläche stehen sehr wohl unter Denkmalschutz, dieses gegenständliche Grundstück steht nicht unter Denkmalschutz, warum? Weil niemals dort ein Gebäude stand. Wenn dort irgendwann einmal ein altes Gebäude gestanden wäre, dann wäre dieses Grundstück unter Denkmalschutz, aber das ist leider nicht so. Das ist eine Besonderheit in Österreich, die es sonst kaum wo gibt. Im Denkmalbescheid aus dem Jahr 92 steht, auch eine Verbauung von Teilen seines historischen Umfelds verlangt aus fachlicher Sicht vom Bundesdenkmalamt höchste Sensibilität der für die Flächenwiederung und die Bebaubarkeit zuständigen Behörden. Das Bundesdenkmalamt wird im Rahmen seiner Möglichkeiten diese fachliche Sicht mit Nachdruck vertreten, was auch immer das heißt. Das ist jetzt nicht aus dem Denkmalbescheid, sondern jetzt aus der Stellungnahme von Jena. Und im Denkmalbescheid steht, die den Objekten Zugehörige und den Charakter der Anlage unterstützenden Ausformungen des Gartenbereichs mit seinen Wegen, Beten und Bepflanzungen stellt einen integrierten Teil des Denkmals im Hinblick auf das intendierte Gesamtkunstwerk dar. Das ist undremmbar, sozusagen. Das kann man einfach nicht wegdiskutieren. Ja, alles korrekt. Es wird immer wieder darauf eingegangen vom Bundesdenkmalamt, auch in älteren Briefen und in neueren Briefen, dass die Ost-West-Achse erhalten bleiben muss, sowohl vor dem Gebäude als auch hinter dem Gebäude. Das ist ja durch die derzeitige Parzellierung auch gegeben. Schade ist es nicht. Nur zur Erklärung für alle, Ost-West-West-Achse ist eigentlich so, wenn ich direkt vor dem Gebäude stehe und auf das Gebäude. Blicke, bin ich in der Ost-West-Achse. Wenn ich auf der Wiener Straße stehe, bin ich eigentlich in der Nord-Süd-Achse. In der Nord-Süd-Achse. Da wird leider nicht darauf eingegangen, muss man, auch ganz ehrlich sagen und dadurch, dass dieses Grundstück eben, wie die Ingrid schon richtig erwähnt hat, nicht unter Denkmalschutz steht und eine bestehende Widmung hat, ist Doppelchart, weil wir... Purkersdorferinnen und Purkersdorfer verlieren den Blick auf das schöne Gebäude, weil es eben nicht auch. Bedacht wurde, auch vom Bundesdenkmalamt irgendetwas in diese Richtung vielleicht zu machen. Aber es obliegt auch nicht meiner, ich bin nicht der Fachmann, muss ich auch ganz ehrlich sagen, ich bediene mich Fachleute, die uns beraten, die die Gemeinde beraten. Wir haben sehr wohl Kontakte auch jetzt wieder mit dem Bundesdenkmalamt gehabt. Sie waren hier, wir haben darüber diskutiert. Es gibt ja auch die Auflage von 1993, wo das ganz Gesamtensemble vom Bundesdenkmalamt, vom Herrn Architekt. Rainer war mitbeteiligt, wo diese Fläche, die wir jetzt reden, schon als auch verbaut wurde. Nur das Schöne war der damaligen Situation, dass es eben zurückgerückter war und wir die Sichtachse auch von der Straße her hatten. Wir Purkersdorferinnen und Purkersdorfer hätten dann noch eine schöne Sichtachse gehabt. Ist jetzt durch die jetzige Flächenwidmung derzeit eben nicht mehr gegeben. Okay, also ich fasse es für mich wieder zusammen. Die Gemeinde und du als Bürgermeister, als Vertreter der Gemeinde sagst, okay, gebaut darf dort werden. Und wenn schon gebaut wird, dann möchtest du den größten Vorteil sozusagen für Purkersdorf, ein Vorteil wäre jetzt eben, zwei Kindergärten, weil wir die benötigen und Wohnraum. Und zudem haben wir auch gleich eine Frage, da stellt nämlich eine Hörerin die Frage, wie ist der leistbare Wohnraum definiert, wer würde diese Wohnungen verwalten. Das ist unausgegoren. Die Idee wäre, mit dem Raumordnungsvertrag, mit dem Grundeigentümer, einen Raumordnungsvertrag zu machen, dass wir als Gemeinde, die Hauptpächter sind. Auf das komplette Gebäude mieten und somit auch gewährleisten könnten, dass eben das Generationenhaus, das es ja schon in mehreren Städten und in unserer Partnerschaft Göstling gibt und in Hollerbrunn gibt es das und in Krems gibt es das, die funktionieren hervorragend. Die Nachfrage ist groß. Man kann dann nachher natürlich auch als Gemeinde sagen Quadratmeterpreis wird eben für leistbares Wohnen so angesetzt, aber da das alles noch, also nicht einmal irgendwie noch verhandelt wurde, sondern nur eine Grundidee da ist, ich jetzt keine Preise nennen natürlich, aber es ist, die Gemeinde ist immer bemüht leistbares Wohnen zu schaffen und zu haben, aber... Ich möchte nur zwei Anmerkungen dazu machen. Nur logisch, ja logisch verstanden. Wenn, das ist ein Immobilienfonds, der möchte natürlich Rendite-Optimierung machen, logisch, da müssen wir da nichts bauen. Die Gemeinde möchte günstige Wohnungen zur Verfügung stellen, das geht sich für mich nicht aus. Das weiß ich nicht, Wie soll das funktionieren, wenn die so eine hohe Mietrendite wie nur irgendwie möglich erwirtschaften möchten und die Gemeinde so günstig ... Also das widerspricht sich für mich. Das ist das Erste. Und das Zweite, was ich auch zu bedenken gebe, ist, es ist die Rede gewesen bei der ersten Entwurf von 41 Wohnungen. Wenn da nur 20 junge Familien einziehen, dann ist die erste Kindergartengruppe schon für die ersten, für die ersten, für dort stehen also zur Verfügung. Das heißt, diese Wohnbaupolitik beißt sich für mich auch so ein bisschen die Katze in den Schwanz, weil je mehr Wohnungen ich hier natürlich zur Verfügung stelle, desto mehr Kindergartenplätze brauche ich. Also das ist auch nicht stimmig für mich, also unabhängig jetzt von der Situation für das Sanatorium. Aber meine Frage, die ich gerne anschließen möchte, ist, wie stellst du dir das als Bürgermeister jetzt die weitere Vorgangsweise vor? Wie soll es jetzt weitergehen mit dieser möglichen Bebauung? Und da möchte ich auch noch reinhängen, das ist natürlich die Gretchenfrage, wie geht es weiter? Und vor allem auch, es gibt ja keine unbeträchtliche Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern, die die sich jetzt, in welcher Form auch immer, aber gegen das Projekt ausgesprochen haben. Und da ist es für mich jetzt interessant, wie geht man auf diese Bürgerinnen und Bürger jetzt zu? Was haben die für Möglichkeiten, sich zu informieren? Wie will die Gemeinde sie informieren? Wie geht man mit dem Gesamtprojekt dann um? Was ist im Moment der Plan? Der Plan, also alle Einwendungen gegen den Flächenwidmungsplan, Wurscht jetzt, also in Summe waren es, glaube ich, 160, davon waren 138 die nur Hoffmannpark betroffen haben, wenn ich richtig in Erinnerung habe. Die Zahlen, die Firma Knoll Consult wird uns das aufbereiten, alle beantworten. Da sind wir auch verpflichtet dazu, alle Ansuchen, alle Einsprüche müssen wir beantworten. Das kann ich mir auch nicht aussuchen. Und das wird sachlich von der im Knollkosalz vorbereitet. Die Gemeinde wird dann die Briefe verschicken. Aber haben die Einwände irgendeine rechtliche Grundlage? Die Einwände haben natürlich eine rechtliche Grundlage, wenn ich das so beantworten darf, weil das Raumordnungsgesetz jeder Mann, wie ungegendert im Gesetz steht, die Möglichkeit gibt, Stellung zu nehmen in einem Verfahren. Die rechtlichen Konsequenzen sind wesentlich weicher, weil das Gesetz sagt, dass der Gemeinderat beim Beschluss diese Stellungnahmen in Erwägung zu ziehen hat. Das heißt, der Gemeinderat hat sich zu überlegen, was bedeuten diese Einwände jetzt für das Verfahren und hat abzuwägen, welche Bedeutung diese Einwendungen die Entscheidung des Gemeinderates haben. Es gibt aber keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Inhalte behandelt oder der Beschluss des Gemeinderates in irgendeiner Richtung durch die Inhalte verpflichtend zu ändern wäre. Wenn wir schon beim Gemeinderat sind, möchte ich da auch gleich einhaken. Ich habe jetzt auch gelesen, eine politische Gruppierung in Purkersdorf hat jetzt auch gesagt, sie würde dem Punkt in der nächsten Gemeinderatssitzung nicht zustimmen und soweit ich weiß, wurde dieser Punkt jetzt auch von der nächsten Gemeinderatssitzung entfernt. Wie eingangs schon erwähnt, jetzt ist einmal verschoben worden der Punkt. Mich würde nur interessieren, wie die, die sich dagegen entschieden haben, wie sie dann trotzdem erklären, wenn wir dagegen sind, wird, kann und wird wahrscheinlich der Grundeigentümer am nächsten Tag einreichen und dann entsteht ein Pflegeheim. Ja, es ist, wenn das der Wunsch der Partei ist, dass es halt ein Pflegeheim entstehen soll, was halt von den Wiener vor Soziales Wien bespielt wird, ist okay, muss ich akzeptieren als Bürgermeister, aber es hat heute den Anschein, dass Sie das nur um eine mediale Publicity zu bekommen, wir sind dagegen, aber Sie haben nicht gesagt, wie Sie das Problem lösen wollen. Ich arbeite jetzt aber mit dem Herrn Vizepräsidenten Viktor Weinzinger daran, dass wir, wenn wir es schon nicht verhindern können, das Optimum rausholen für die Purkersdorferinnen und Purkersdorfer und auch, dass wir die Sichtachsen jetzt wieder ein bisschen verbessern können. Sprich, wir werden auch bis in den Gesprächen mit dem Grundeigentümer zu schauen, dass wir ein bisschen der Form des Gebäudes ein bisschen was noch verändern können, dass es nicht steingemeißelt ist, ja. Machen wir mal Herrn Blaumischer eine Frage an Herrn Siegfried-Kautz. Für die Optimierung, das ist ein jetzt anstehender Prozess, wurde da das instrument bausperre angedacht damit es nicht unterlaufen werden kann von einem ad hoc bauern suchen wäre eine möglichkeit in der nächsten gemeinderatssitzung bitte das haben wir die anfrage haben wir auch ein knollkonsult gestellt ob wir das können ich würde die frage gern jetzt ausnahmsweise ein bisschen breiter verantworten mich sonst eher kurz gehalten habe, eher im Hinblick auf darauf, vielleicht spannend, wo könnte die Reise hingehen. Und da sehe ich einmal so vier grundsätzliche Eckpfeiler. Was mir in der Diskussion jetzt ein bisschen zu viel hängen bleibt, ist, dass es eine Unsumme von Dingen gibt und wir finden alle keine Lösung, weil das ist alles so kompliziert. Es ist kompliziert, ja, aber ich sehe jetzt einmal vier Eckpfeiler, die wir einschlagen könnten für den Blick in die Zukunft. Der Eckpfeiler 1 ist, der Gemeinderat belässt das alles so wie es ist. Es kommt zu keinem Beschluss und die Rechtslage bleibt. Mit dem wahrscheinlichen Ergebnis, es wird der Eigentümer früher oder später vermutlich um ein Pflegeheim ansuchen, Baubewilligung unter den jetzigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Variante 2 ist, der Gemeinderat beschließt in der jetzt aufgelegten oder in einer adaptierten Form, die Änderung der Widmung mit den jetzt schon allen diskutierten Inhalten eines zukünftigen Projekts. Der Pflog 3, den ich schon auch einschlagen möchte, ist, weil ja vorher auch an das Gewissen des Eigentümers appelliert wurde, oder der Eigentümer, kann man natürlich auch grundsätzlich einmal über eine Änderung der Widmung in Richtung Grünland nachdenken. Denken ist ja nicht verboten. Und da würde ich die Pflöcke 3 und 4 unterscheiden, nämlich dem Pflog 3 eine solche Änderung im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern vorzunehmen. Das wäre aus meiner Sicht raumordnungsrechtlich lösbar und könnte eine Win-Win-Situation haben. Allerdings ist fraglich, ob der jetzige Eigentümer und die jetzigen Eigentümer dem nachkommen würden. Und dann kann man beginnen, nachzudenken, wenn der jetzige nicht, welcher vielleicht dann. Es gibt viele Menschen, die sich für das Thema interessieren. Gründet sich, Fragezeichen, ein gemeinnütziger Verein mit vielen Mitgliedern, die über Crowdfunding vielleicht auch zu den Mitteln kommen, ein attraktives Kaufangebot zu legen, Fragezeichen. Also ich möchte es jetzt gar nicht schon ins Lächerliche ziehen, wie da glaubt ihr, dass sowas geht. Ich möchte es einfach mal so in den Raum stellen und sagen, ja, warum nicht? Könnte funktionieren. Und weil das Raumordnungsgesetz so einen Schritt auch ausdrücklich vorsieht, wenn nämlich mit Zustimmung des Eigentümers und anderen guten fachlichen Gründen, eine solche Widmung angegangen wird, dann wäre das raumordnungsrechtlich auch möglich. Der vierte Pfeiler, den ich noch sehe, ist, das zu versuchen, gegen das Einverständnis des Grundeigentümers. Das geht theoretisch auch. Es ist raumordnungsrechtlich schon nicht so leicht wie mit der Zustimmung, weil dann viele andere Dinge, Abwägung von Rechten, Abwägung von Pflichten, Abwägung öffentliches Interesse gegen privates Interesse abgearbeitet werden muss. Muss und da bin ich mir nicht sicher, ob das von vornherein so ausgeht, dass die Rüdwidmung durchsetzbar wäre. Der eine Punkt. Der zweite Punkt, wenn sie rechtlich durchsetzbar wäre und auch umgesetzt wird, dann gibt es einen sehr lästigen Paragrafen 27 im Raumordnungsgesetz, der für solche Fälle vorsieht, dass der Eigentümer eine Entschädigung begehren kann. Und nachdem, da gibt es sehr strenge Rahmenbedingungen und viel Judikatur der Höchstgerichte. Aber dem Grunde nach ist es trotzdem so, wir haben in der letzten Zeit Erwerbsvorgänge stattgefunden und die haben sicher stattgefunden zum Zweck der Verwertung und nicht zum Zweck einer der Errichtung eines Parks. Die Kosten dieser Verwertung, also dieser Erwerbsprozesse sind hoch, da geht es um fast drei Millionen Euro. Es hat Planungskosten gegeben, im Vertrauen darauf, dass der Eigentümer hier ein Gebäude realisieren kann. Und damit ist davon auszugehen, dass der Eigentümer zu Recht, mit der Prononung auf Recht, diesen Weg beschreiten wird. Der Geschäftsführer des Unternehmens wäre kein guter Geschäftsführer, wenn er das nicht tun würde. Also ist aus meiner Sicht beim Pfeiler 4, beim Pflog 4 damit zu rechnen, dass das sehr viel Geld kosten wird. Ja, wir haben vorher kurz gesprochen, wir würden uns keine Prognose trauen, wie viel, aber alleine der Kaufpreis der drei Millionen zeigt schon, da geht es nicht um Peanuts. Und es wäre aus meiner Sicht die endgültige Lose-Lose-Situation, weil der Eigentümer kann nichts bauen, die Stadt kriegt keinen Kindergarten, es geht einen Haufen Geld drauf, das Steuergeld wäre, da muss man ja auch dazu sagen, und es wäre weiter ein Privateigentum und nicht zugänglich. Also von den vier Lösungen wäre das aus meiner Sicht die riskanteste und die mit dem schlechtesten Ergebnis. Das einzige was man bei dieser Lösung hätte ist sozusagen die freie Sicht. Ja, man würde um wahrscheinlich drei Millionen Euro den dort schon Wohnenden, den Menschen, einen Nachbarn ersparen. Das ist ein bisschen zynisch gesagt. Und wo man jetzt mit der feinen Klinge beginnen kann zu arbeiten, ist, also für mich kommt der Block 4 nicht in Frage. Für andere vielleicht schon, ich sehe den nicht. Der macht nur Ärger, kostet Geld und bringt nicht viel. Und bei den anderen dreien, denke ich, kann man mit der feinen Klinge nachdenken, was. Vielleicht auch gemeinsam mit den Eigentümervertretern möglich, wie sage ich jetzt einmal, ganz offen. Und Sie haben es angesprochen, es gibt natürlich auch, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser, ein Instrument der Bausperre, das der Gemeinderat verordnen kann, und das dem Gemeinderat in einem solchen Fall zwei plus ein Jahr Atempause verschafft. Das ist für einen Eigentümer, der bauen will, sehr viel. Das ist für eine Gemeinde, die das erreichen will, sehr wenig, weil man sehr weite Wege gehen muss. So nach drei Jahren muss man sagen, was haben wir erreicht und wenn man nichts erreicht hat, hat man wieder die Situation von heute. Aber man hat alles versucht. Aber man hat alles versucht und wir haben vor Wochen schon drüber gesprochen und mein Zugang war der. Natürlich kann man über eine Bausperre nachdenken. Ich würde es aber einfach nur dann empfehlen, wenn man auch wirklich eine ernsthafte Perspektive hat, was man mit dieser Bausperre erreichen möchte. Also jetzt nur zu sagen, wir machen eine Bausperre, um einen Eigentümer zu ärgern, ist ein bisschen zu billig, aber es ist ein guter Ziel. Entschuldige, ist diese Bausperre vom Eigentümer sozusagen für eine Entschädigung einklagbar? Nein, eine Bausperre kann der Gemeinderat mit dem Zweck der Überarbeitung, einer möglichen Überarbeitung des Flächenwidmungsplans oder einer möglichen Überarbeitung des Bauungsplans verlassen und da würde kein Schaden entstehen. Ganz kurz, das Einzige, was wir besprochen haben, es gibt irgendeinen Paragrafen, da gibt es die anlassbezogene Bausperre, wo wir auch in einer Bausperre genau begründen müssen, warum wir sie machen. Uns ist kein Grund eingefallen, der ein Ziel vor Augen führt, so dass wir die Bausperre, kann man ja auch anfechten, bringt nur Ärger und viel. Deswegen haben wir jetzt den Weg zum Bauherrn direkt gesucht, der Herr Vizbürgermeister Weinziger und ich, und haben ein sehr, sehr gutes Gespräch geführt. Dem ist mittlerweile natürlich nicht entgangen, dass es hier im Purkersdorf und nicht nur im Purkersdorf, sondern über die Grenzen hinaus. Diskussionen, die man auf mediale Aufbereitung gibt. Deswegen hat er sehr gerne einmal gesagt, auf keinen Fall, ja, Handschlag drauf und er hat uns bis Juni Bedenkzeit gegeben und da werden wir jetzt natürlich schauen, dass wir mit ihm mehrere Termine noch haben. Du hast, Entschuldige, um das kurz zu beenden, du hast gesagt, euch wäre kein Grund eingefallen für die Bausperre. Der Herr Diplom-Ingenieur Kautz hat da sofort die. Hand gehoben. Ich glaube, der hätte hier einen Grund, den er vorlegen könnte. Ich würde sagen, die Sensibilisierung betreffend das Gesamtkunstwerk Hofmann ist ein Grund. Man, müsste aufrollen, was vor Jahren in der Grundlagenforschung erhoben wurde, wie diese Widmung vorgenommen wurde und ich fürchte, da tun sich Defizite auf, um die zu beheben, hätte man durch die Frist der Bausperre die Möglichkeit, das aufzuarbeiten und zu einer besseren Lösung zu kommen. Also man kann als Gemeinde nicht willkürlich sagen, damit wird nichts passiert, verhängen wir eine Bausperre, so einfach geht es nicht, sondern die muss eine sachliche, fundierte Begründung haben, warum dort an diesem Areal ist. Man dürfte es dann nicht auf die eine Parzelle oder sollte nicht auf die eine Parzelle beschränken, weil es geht ja um die Betrachtung dieses Areals mit dem Hoffmannbau und den entsprechenden Park- und Gartenflächen. Da kann ja vielleicht auch noch was Gescheiteres herauskommen. Darum sehe ich dem Instrument Bauspere nicht so hoffnungslos entgegen. Was für den Grundeigentümer nicht ganz unwesentlich ist. In einem allfälligen Bauverfahren wird es auch Parteien geben und Parteien können auch im Bauverfahren eine Widmung noch anfechten. Also das sei einmal als Warnung in den Raum gestellt. Ich kenne einige verfassungs- und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, wo in einem Bauverfahren dann ein Einwanderer oben ist, der die Widmung betroffen hat. Zurück aufgeräumt und die Anwender haben Recht behalten. Also so einfach, das ist jetzt eine Widmung da und jetzt kann das so passieren, sehe ich das nicht. Das Bauverfahren ist für mich noch eine ganz große Unbekannte für den Grundeigentümer. Daher ein hohes Bockern ist vielleicht auch nicht angebracht. Wir haben jetzt schon eine Stunde mit dem Thema verbracht, wo wir es ungefähr angelegt haben, dass wir eine Stunde über das Thema sprechen. Ich würde es noch gerne abrunden, dass wir vielleicht von jedem von den Teilnehmern hier so ein Schlussstatement zusammenfassen, der Sichtweise und vor allem, das ist das Wichtigste, weil das ist das Wichtigste für den heutigen Abend, eben die Zukunft, wie Sie auch schon skizziert haben, wo und wie können wir mit dem Thema weiterarbeiten. Ich fand diese Darstellung dieser vier Säulen irrsinnig gut, also das hat mir sehr gut gefallen und ich kann das gut nachvollziehen und ich glaube, das ist ein gutes Auseinanderdröseln von den Möglichkeiten gewesen. Ich glaube, es muss ein Commitment oder eine klare Linie der Stadt geben. Was wollen wir? Was ist unser Ziel bei diesen Bauvorhaben oder bei diesen möglichen Bauvorhaben? Und ich denke, es ist ganz wichtig, dass sich da die verantwortlichen Fraktionen zusammensetzen. Dass nicht nur die Mehrheitspartei sagt, wir machen das schon, das kriegen wir dann irgendwie durch. Sondern dass man offenen Herzens und offener Meinung und offenen und klar und ehrlich sich zusammensetzt und sagt, wir haben da was ganz Großes für die Stadt und nicht nur für die Stadt, es ist nicht nur für Österreich, es ist international ganz was Wichtiges. Wir setzen uns zusammen, wir wollen, dass das Bestmögliche da passieren kann und das heißt jetzt nicht, dass nichts gebaut werden darf, also ich will mich gar nicht auf das versteifen, aber es soll eine Situation herauskommen, die für alle eine Win-Win-Situation ist und ich glaube, das ist möglich. Dazu braucht es alle Kräfte. Und ich denke, es wäre anzudenken, sich mit den Eigentümern und nicht mit Projektleitern oder Sonstigem, sondern mit den Geschäftsführern zusammenzusetzen, die Vertreter der großen Fraktionen, ESB, ÖVP und vielleicht andere auch noch, keine Ahnung, um dann einen Fachmann dazuzuholen, der den Blick auf das kunsthistorische Gebäude hat. Und diese drei, das sind drei unterschiedliche Interessen, aber diese drei erarbeiten gemeinsam eine Lösung. Vielleicht kann man einen Architekturwettbewerb machen, was auch immer. Ich denke, dann kann was Gutes rauskommen. Das wird aber nicht in zwei Monaten passieren. Aber ich denke, wenn man in den nächsten zehn Tagen, 14 Tagen so einen gemeinsamen Termin zusammenbringt, dann kann etwas in die Gänge kommen und dafür plädiere ich und dafür bitte ich darum. Danke. Herr Diplomat Schönau-Kotz. Ich habe den Eindruck, für mich hat ein Umdenken bezüglich des Baudenkmals Sanatorium von Architekt Hofmann bereits begonnen. Und ich bin da, weiß ich nicht, aus Magengrube heraus optimistisch, dass eine bessere Lösung erarbeitet werden kann, wie angesprochen worden ist, durch gemeinsames Bündeln der Kräfte aller, die mit der Sache betraut sind. Und ich hoffe, dass auch der Zeitraum, um das durchzuführen, sich findet. In Wochen wird das nicht sein, aber zwei Jahre wären ein schöner Zeitraum, um da wirklich gemeinsam voranzukommen, insbesondere natürlich auch mit Grundeigentümern. Wobei ich einen Rahmen stellen möchte, es ist nicht zu unterschätzen, die öffentlichen Interessen des Denkmalschutzes, in dem Fall nicht nur auf Bundesebene. Mir fällt kein Beispiel ein, wo es so eine starke internationale Reaktion gegeben hat auf einen Brief aus der Mitte der 80er Jahre, dass da waren 12 oder 14 Universitäten und Kunstinstitute weltweit. Neuseeland, Australien, Amerika, verschiedene Bundesstaaten, England, Schottland, Helsinki, also da war ich schon verwundert. Sowas habe ich bis dahin als Raumplaner noch nicht vorliegen Ich wünsche der Stadtgemeinde Purkersdorf, dass zu diesem großartigen Renovierungsprojekt. Das der Hofmannbau erhalten wurde, jetzt auch noch eine Restfläche des Parkes so gestaltet werden kann, dass der würdig und im Blickfeld bleiben darf. Danke, Herr Diplom-General Schmid. Jetzt schupfen wir uns ein bisschen die Blumen gegenseitig zu. Also mir hat vieles von dem sehr gut gefallen. Und ich würde jetzt aus meiner Sicht auch unterstreichen, dass, wenn man hier tatsächlich etwas bewegen möchte, über das hinaus, was bisher war, das nicht ohne die Eigentümer geht. Weil uns bewusst sein muss, wenn sich die Eigentümer auf ihre Rechtsposition zurückziehen, was sie gut können. Sitzen sie, und da habe ich wenig Zweifel, in dieser Diskussion am längeren Ast. Das heißt, aus meiner Sicht wäre tatsächlich der Schritt in diese Richtung wichtig. Grinsen muss ich ein bisschen mit dem Stichwort Architekturwettbewerb, weil mir das auch im Hinterkopf seit einer halben Stunde herumgeistert. Da gibt es aber jetzt was Neues, weil wir jetzt gerade sprechen von Zusammenarbeit zwischen Stadtgemeinde, Eigentümern und anderen Playern. Eigentlich jetzt seit gut, würde ich mal sagen, zehn bis knapp 15 Jahren eingeführt, vor allem in der Stadt Wien, wir haben es in Niederösterreich auch schon gemacht, das kooperative Planungsverfahren. Das ist ein bisschen an den Wettbewerb angelehnt, bezieht aber mehrere Player mit ein, ist ein qualitätssicherndes Verfahren und das könnte etwas sein, wenn die Eigentümer mittun und wenn man ihnen in Aussicht stellen kann, dass es nicht darum geht, der Bebauung, grundsätzlich zu verhindern, sondern eine bessere Lösung zu finden. Dann könnte das ein Weg sein, ein solches kooperatives Planungsverfahren oder einen kooperativen Planungsprozess einzuleiten, um zu schauen, ob man gemeinsam zu einer besseren Lösung kommt. Ob man sich dabei auf die gegenseitigen Worte und den Handschlag verlässt oder ob man das, über eine Bausperre absichert, ist dann vielleicht eine zweite Frage. Erste Frage ist sicher, ob es die Bereitschaft gibt, über sowas zu diskutieren und da könnte man sicher auch zu ganz anderen und neuen Lösungen kommen. Ja, danke. Ja, das Schlusswort in dieser Runde, obliegt jetzt dann dir, Stefan, dem Bürgermeister, und Herrn Steinbrich. Herr Dr. Schmidt hat es eh schon vorweggenommen. Wir sind, der Vizebürgermeister und ich, sind drauf und dran mit dem, Grundeigentümer, im Chef, nicht mit den Projektleitern, sondern mit den Chefitäten Gespräche weiterzuführen. Das Erstgespräch war sehr, sehr positiv. Sie haben... Sich nicht gleich auf ihre Position zurückgezogen, wir haben das und das recht, und wir wollen das durchziehen, was sehr sehr positiv war. Und ich sehe grundsätzlich schon sehr positiv auch in die Richtung, dass wir das Optimum für Purkersdorf herausholen und auch für das Josef-Hoffmann-Gebäude an sich. Ja, danke. Ich danke der Runde. Liebe Hörerinnen und Hörer und heute auch liebe Seherinnen und Seher von HALO Purkersdorf. Ich hoffe, wir konnten das Thema in das Thema ein wenig Licht bringen, ein wenig Information gerne bringen. Wenn es denn wirklich eine Bausperre geben wird vielleicht und das Projekt sich um zwei Jahre hinaus verzögert, dann werden wir oder werde ich als Hallo Purkersdorf gerne dranbleiben und die Runde gerne wieder einladen, um zu sehen, wie denn das Projekt weitergeht. Alle Informationen zu der heutigen Runde und zum heutigen Thema gibt es dann noch auf den Show Notes unter hallo-Purkersdorf.blog. Ich sage dieser Runde ganz herzlichen Dank, und ich sage allen Zuhörerinnen und Zuhörern fürs Zuhören herzlichen Dank und und sage wie immer, Ciao, bis zur nächsten Episode!

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